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Impressum

Pflegeversicherung

Wer Pflege benötigt oder Pflege leistet, wird nicht allein gelassen: Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird.

Ambulante Pflege & Tagespflege

Jede und jeder Pflegebedürftige hat andere Einschränkungen und Bedürfnisse. Im folgenden erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen:

Leistungen bei Pflegegrad 1

Wenn Sie in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in teilstationären Pflegeinrichtungen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 €
Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5

Pflegesachleistungen für ambulante Pflege (monatlich)

  • Pflegegrad 2 - 796,00 €
  • Pflegegrad 3 - 1.497,00 €
  • Pflegegrad 4 - 1.859,00 €
  • Pflegegrad 5 - 2.299,00 €

Pflegesachleistungen werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Gerne erhalten Sie von uns die mit den Pflegekassen vereinbarten Preise für die Leistungen. Wird die Pflege von einer Pflegeperson durchgeführt, die von Ihnen beauftragt wird (z.B. Angehörige), können Sie Pflegegeld dafür beziehen. Die Pflegeperson muss bei Ihrer Pflegekasse gemeldet sein.

Pflegegeld für Pflegepersonen (monatlich)

  • Pflegegrad 2 - 347,00 €
  • Pflegegrad 3 - 599,00 €
  • Pflegegrad 4 - 800,00 €
  • Pflegegrad 5 - 990,00 €

Es besteht die Möglichkeit einer Kombination von Geld- und Sachleistungen (Kombinationsleistung). Nehmen Sie danach die Ihnen zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie zu den Pflegesachleistungen ein anteiliges Pflegegeld.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

  • Pflegegrad 1- 5 bis zu 4.180,00 € je Maßnahme und Versichertem

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  • Pflegegrad 1- 5 bis zu 42,00 € pro Monat

Du bist wertvoll


Schulung in der Häuslichkeit

Schulung in der Häuslichkeit
Ziel der Pflegeschulung ist die individuelle und zielgerichtete Beratung. Die Schulung findet in der Häuslichkeit statt und dauert in der Regel 90 bis 120 Minuten und kann zwei Mal im Jahr beansprucht werden.


Pflegeberatungsbesuch

Alle Informationen zum Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatungspflicht bei Pflegegeldbezug

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, dann fällt ein Beratungsbesuch an.
Die Pflegekassen haben Ihnen hierzu eine Aufforderung geschickt.
Die Pflegeberatung, auch Qualitätssicherungsbesuch genannt, muss durchgeführt werden:

Beratungsintervalle

Pflegegrad 1 | auf eigenen Wunsch

Pflegegrad 2&3 | 2 x pro Jahr

Pflegegrad 4&5 | 4 x pro Jahr

Unser Beratungsteam

Wir bieten Ihnen echte Qualität.
In unserem Beratungsteam sind acht sehr erfahrene Pflegedienstleitungen tätig, die Sie kompetent beraten. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Pflege- und Betreuungswünsche zu realisieren.

Onlineberatung - ein neues Angebot

Die Pflegeberatung ist nun auch als Onlineberatung möglich.

Nach dem ersten Beratungsgespräch in der Häuslichkeit kann jeder zweite Beratungstermin online mit dem eigenen Smartphone oder Tablet durchgeführt werden, wenn sich diese Beratungsform für Sie als Beratungskunden eignet.
Sie erhalten von uns einfach einen Einladungslink per SMS oder E-Mail und können sich dann bequem zum Termin online anmelden.
Es ist beispielsweise möglich, dass entfernt lebende Bezugspersonen an diesem Onlinegespräch beteiligt werden oder Sie sich für die Beratung nicht unbedingt zu Hause aufhalten müssen.
Bestimmte Schulungen können ebenfalls in Form einer Onlineberatung durchgeführt werden.
Individuelle Absprachen zu diesem Thema treffen wir gemeinsam mit Ihnen, damit Sie den optimalen Nutzen daraus ziehen können.


Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Betreuungs– und Entlastungsangebote werden zusammengefasst in „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Sie umfassen folgende Möglichkeiten:

Angebote
  • Betreuung und Begleitung
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden und vergleichbar Nahestehenden
  • Angebote zur Entlastung im Alltag
  • Teilnahme an Seniorengruppen (halbtags)
Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag pro Monat

  • Pflegegrad 1- 5 - 131,00 €

Sie können den Entlastungsbetrag auch nutzen für die Inanspruchnahme von:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der Betreuungs- und Entlastungsangebote
Entlastungsbudget

Das Entlastungsbudget besteht ab dem 1. Juli 2025 *
aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Beide jährlich zu beziehenden Beträge sind flexibel je nach Bedarf einsetzbar. In Kombination oder einzeln, je nach Bedarfslage.

* diese Leistung gilt für Jugendliche ab dem 01.01.2025

Verhinderungspflege

Ist Ihre persönliche Pflegeperson in Urlaub, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Sie können unter Anspruch des Pflegegeldes die Verhinderungspflege tageweise oder aber ohne Anrechnung auf das Pflegegeld stundenweise in Anspruch nehmen. Tageweise besteht ein Anspruch bis zu 6 Wochen, stundenweise besteht keine
Begrenzung der Tage.

Verhinderungspflege (Leistungen pro Jahr ab Juli 2025)

Pflegegrad 2- 5 - 1.685,00 € (bis 6 Wochen pro Kalenderjahr)

Verhinderungspflegeleistungen sind stundenweise nutzbar oder bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege (Leistungen pro Jahr ab Juli 2025)

Pflegegrad 2- 5 - 1.854,00 €

Die Verhinderungs- und Kurzeitpflegeleistungen beantragen wir gerne für Sie. Sie verfügen somit über ein jährliches Gesamtentlastungsbudget von 3.539,00 € pro Jahr.

Teilstationäre Pflege (Tagespflege)

Die Leistungen der Tagespflege können ohne Anrechnung auf die ambulante Pflege zu 100% genutzt werden. Gerne beraten wir Sie zu den Leistungen der Tagespflege.

Teilstationäre Pflege (Leistung pro Monat)

  • Pflegegrad 2 - 721,00 €
  • Pflegegrad 3 - 1.357,00 €
  • Pflegegrad 4 - 1.685,00 €
  • Pflegegrad 5 - 2.085,00 €