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Impressum

Pflegeversicherung

Wer Pflege benötigt oder Pflege leistet, wird nicht allein gelassen: Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird.

Ambulante Pflege & Tagespflege

Jede und jeder Pflegebedürftige hat andere Einschränkungen und Bedürfnisse. Im folgenden erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen:

Leistungen bei Pflegegrad 1

Wenn Sie in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Pflegeberatung
  • Beratung in der eigenen Häuslichkeit
  • zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Ver-besserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in teilstationären Pflegeinrichtungen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €
Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5

Pflegesachleistungen für ambulante Pflege (monatlich)

  • Pflegegrad 2 - 724 €
  • Pflegegrad 3 - 1.363 €
  • Pflegegrad 4 - 1.693 €
  • Pflegegrad 5 - 2.095 €

Pflegesachleistungen werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Gerne erhalten Sie von uns die mit den Pflegekassen vereinbarten Preise für die Leistungen. Wird die Pflege von einer Pflegeperson durchgeführt, die von Ihnen beauftragt wird (z.B. Angehörige), können Sie Pflegegeld dafür beziehen. Die Pflegeperson muss bei Ihrer Pflegekasse gemeldet sein.

Pflegegeld für Pflegepersonen (monatlich)

  • Pflegegrad 2 - 316 €
  • Pflegegrad 3 - 545 €
  • Pflegegrad 4 - 728 €
  • Pflegegrad 5 - 901 €

Es besteht die Möglichkeit einer Kombination von Geld- und Sachleistungen (Kombinationsleistung). Nehmen Sie danach die Ihnen zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie zu den Pflegesachleistungen ein anteiliges Pflegegeld.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

  • Pflegegrad 1- 5 bis zu 4.000 € je Maßnahme und Versichertem

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  • Pflegegrad 1- 5 bis zu 40 € pro Monat

Du bist wertvoll.


Angebote zur Unterstützung im Alltag

Sie können die Pflegesachleistungen in Höhe von 40 % des Leistungsbetrages ab dem Pflegegrad 2 für die Inanspruchnahme Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen (sog. Umwandlungsanspruch). Die Umwandlung muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Der Betrag kann nur als Sachleistung in Anspruch genommen werden. Die Betreuungs- und Entlastungsangebote werden zusammengefasst in „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Sie umfassen künftig folgende Möglichkeiten:

Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag pro Monat

  • Pflegegrad 2- 5 - 125 €

Sie können den Entlastungsbetrag auch nutzen für die Inanspruchnahme von:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der Betreuungs- und Entlastungsangebote
Verhinderungspflege

Ist Ihre persönliche Pflegeperson in Urlaub, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Sie können unter Anspruch des Pflegegeldes die Verhinderungspflege tageweise oder aber ohne Anrechnung auf das Pflegegeld stundenweise in Anspruch nehmen.

Verhinderungspflege (Leistungen pro Jahr)

  • Pflegegrad 2- 5 - 1.612 € (bis 6 Wochen pro Kalenderjahr)
  • Pflegegrad 2- 5 - 2.418 € (anteilig von dem Anspruch für die Kurzzeitpflege von 806 €, wenn diese nicht in Anspruch genommen wurde)
Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege (Leistungen pro Jahr)

  • Pflegegrad 2- 5 - 1.774 € (bis 8 Wochen pro Kalenderjahr)
  • Pflegegrad 2- 5 - 3.386 € (wenn Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird)
Teilstationäre Pflege (Tagespflege)

Die Leistungen der Tagespflege können ohne Anrechnung auf die ambulante Pflege zu 100% genutzt werden. Gerne beraten wir Sie zu den Leistungen der Tagespflege.

Teilstationäre Pflege (Leistung pro Monat)

  • Pflegegrad 2 - 689 €
  • Pflegegrad 3 - 1.298 €
  • Pflegegrad 4 - 1.612 €
  • Pflegegrad 5 - 1.995 €