COVID-19 - NEU ab 01.03.2023
Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention von COVID-19 in der ambulanten Pflege und Einrichtungen der Tagespflege (Stand: 01.03.2023)
Diese Website verwendet Cookies & externe Dienste
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
---|---|---|---|
wire | sozialstation-sinsheim.de | Der Cookie ist für die sichere Anmeldung und die Erkennung von Spam oder Missbrauch der Webseite erforderlich. | Session |
cmnstr | sozialstation-sinsheim.de | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies. | 1 Jahr |
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
---|---|---|---|
_ga | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. | 2 Jahre | |
_gat | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken. | 1 Tag | |
_gid | Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren | 1 Tag |
Externe Dienste helfen dabei, Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten, indem sie Grundfunktionen, wie individuelle Schriftarten bereitstellen.
Name | Anbieter | Zweck |
---|---|---|
Typekit | Adobe Systems | Durch den externen Dienst Adobe Fonts werden die gewünschten Schriftarten zur Verfügung gestellt. |
Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention von COVID-19 in der ambulanten Pflege und Einrichtungen der Tagespflege (Stand: 01.03.2023)
Rechtsgrundlagen - im Umgang mit COVID-19
Die Rechtsverordnungen für die ambulante und teilstationäre Pflege des Landesgesundheitsamtes Baden-Württembergs sind für uns bindend.
Ab dem 01.03.2023 werden die zuletzt geltenden Verhaltensregeln für den Pflegebereich aufgehoben.
Folgende Regeln gelten weiterhin für unsere Mitarbeitenden im Umgang mit unseren Patienten:
Verhaltensregeln ab 01.03.2023
1. Impfpflicht für Mitarbeitende entfällt
Seit dem 01.01.2023 wurde die gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitssystem aufgehoben. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr und freuen uns, dass die Frage des Impfschutzes, auch zum Thema Corona-Virus, wieder in den Bereich der persönlichen Entscheidung fällt.
2. Testung
Mitarbeitende dürfen sich weiterhin anlassbezogen bei Symptomen testen. Wir stellen unseren Mitarbeitenden weiterhin Tests kostenfrei zur Verfügung. Patienten in der Häuslichkeit und Tagespflegegäste werden nur noch bei Symptomen mit ihrer eigenen Zustimmung getestet.
3. Maskenpflicht für Mitarbeitende entfällt
Die Maskenpflicht entfällt für alle Mitarbeitenden. Sie dürfen auf eigenen Wunsch weiterhin Masken tragen. Wir stellen weiterhin FFP-2 Masken und OP-Masken kostenfrei zur Verfügung.
4. Hygienemaßnahmen bei der Betreuung coronainfizierter Patienten
Patienten, die positiv getestet wurden, werden von den Mitarbeitenden mit der vollen Schutzkleidung pflegerisch versorgt, bis wieder ein negatives Testergebnis vorliegt.
Regelungen für Gäste der Tagespflegen
5. Impfpflicht entfällt
Gäste der Tagespflege benötigen für die Teilnahme nicht mehr den Impfschutz. Wir empfehlen weiterhin allen Senioren, die bestehenden Impfangebote in Anspruch zu nehmen.
6. Verhalten bei positivem Test
Tagespflegegäste, die positiv getestet werden, nehmen weiterhin nicht an der Betreuung in der Tagespflege teil, bis sie wieder ein negatives Testergebnis erhalten.
7. Die Maskenpflicht
in der Tagespflege entfällt für Alle, auch beim Transport der Gäste. Auf eigenen Wunsch dürfen Gäste oder Mitarbeitende immer eine Maske tragen.
Im Zusammenhang mit COVID-19 können Sie hier die offizielle Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums lesen.