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Impressum

COVID-19 - NEU ab 01.03.2023

Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention von COVID-19 in der ambulanten Pflege und Einrichtungen der Tagespflege (Stand: 01.03.2023)

Rechtsgrundlagen - im Umgang mit COVID-19

Die Rechtsverordnungen für die ambulante und teilstationäre Pflege des Landesgesundheitsamtes Baden-Württembergs sind für uns bindend.
Ab dem 01.03.2023 werden die zuletzt geltenden Verhaltensregeln für den Pflegebereich aufgehoben.

Folgende Regeln gelten weiterhin für unsere Mitarbeitenden im Umgang mit unseren Patienten:
Verhaltensregeln ab 01.03.2023

1. Impfpflicht für Mitarbeitende entfällt
Seit dem 01.01.2023 wurde die gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitssystem aufgehoben. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr und freuen uns, dass die Frage des Impfschutzes, auch zum Thema Corona-Virus, wieder in den Bereich der persönlichen Entscheidung fällt.

2. Testung
Mitarbeitende dürfen sich weiterhin anlassbezogen bei Symptomen testen. Wir stellen unseren Mitarbeitenden weiterhin Tests kostenfrei zur Verfügung. Patienten in der Häuslichkeit und Tagespflegegäste werden nur noch bei Symptomen mit ihrer eigenen Zustimmung getestet.

3. Maskenpflicht für Mitarbeitende entfällt
Die Maskenpflicht entfällt für alle Mitarbeitenden. Sie dürfen auf eigenen Wunsch weiterhin Masken tragen. Wir stellen weiterhin FFP-2 Masken und OP-Masken kostenfrei zur Verfügung.

4. Hygienemaßnahmen bei der Betreuung coronainfizierter Patienten
Patienten, die positiv getestet wurden, werden von den Mitarbeitenden mit der vollen Schutzkleidung pflegerisch versorgt, bis wieder ein negatives Testergebnis vorliegt.

Regelungen für Gäste der Tagespflegen

5. Impfpflicht entfällt
Gäste der Tagespflege benötigen für die Teilnahme nicht mehr den Impfschutz. Wir empfehlen weiterhin allen Senioren, die bestehenden Impfangebote in Anspruch zu nehmen.

6. Verhalten bei positivem Test
Tagespflegegäste, die positiv getestet werden, nehmen weiterhin nicht an der Betreuung in der Tagespflege teil, bis sie wieder ein negatives Testergebnis erhalten.

7. Die Maskenpflicht
in der Tagespflege entfällt für Alle, auch beim Transport der Gäste. Auf eigenen Wunsch dürfen Gäste oder Mitarbeitende immer eine Maske tragen.

Im Zusammenhang mit COVID-19 können Sie hier die offizielle Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums lesen.