COVID-19
Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention von COVID-19 in der ambulanten Pflege und Einrichtungen der Tagespflege (Stand: 01.10.2022)
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Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention von COVID-19 in der ambulanten Pflege und Einrichtungen der Tagespflege (Stand: 01.10.2022)
Für den besonderen Schutz unserer Patientinnen und Patienten vor einer Corona-Infektion und für den Schutz unserer Mitarbeiterinnen gelten für uns folgende Regelungen, die den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut) entsprechen.
Ebenso sind für uns die jeweils geltenden Verordnungen für die ambulante und teilstationäre Pflege des Landesgesundheitsamtes Baden-Württembergs bindend.
Es gelten im Sinne bestmöglicher Prävention in Zusammenhang mit COVID-19 bei uns daher folgende Regelungen:
1. Impfstatus
Alle Mitarbeiterinnen* sind vollständig geimpft oder vollständig geimpft und genesen.
2. Testung
Unsere Mitarbeiterinnen beginnen ihren ersten Dienst nach Freizeit oder Urlaub immer nur, nachdem sie sich mit einem POC-Antigen-Schnelltest „negativ“ getestet haben.
Danach gilt für sie die Pflicht sich 3 x wöchentlich zu testen. Das bedeutet eine Testung an jedem zweiten Arbeitstag.
3. Verhalten bei positivem Test
Bei einem positiven Coronatest begeben sich unsere Mitarbeiterinnen gemäß der geltenden Richtlinien und Verordnungen des Gesundheitsamtes direkt in Quarantäne. Die Wiederaufnahme der Arbeit geschieht nur nach negativem Kontrolltest.
4. Hygienemaßnahmen
Unsere Mitarbeiterinnen tragen bei ihren Patientenkontakten grundsätzlich eine OP-Maske oder eine FFP2 Maske und führen vor jedem neuen Patientenkontakt eine hygienische Händedesinfektion durch.
Diese Regelung gilt aktuell während dieser Phase niedriger Inzidenzen.
Unsere Mitarbeiterinnen in der Tagespflege tragen weiterhin im Dienst FFP2- Masken.
1. Versorgung in der Häuslichkeit
Patientinnen*, die unsere Mitarbeiterinnen in der Häuslichkeit versorgen, werden im Verdachtsfall bzw. wenn sie Symptome eines COVID-19- Infektes zeigen, vor der Versorgung mit einem POC-Antigen-Schnelltest getestet. Bei einem positiven Ergebnis werden sie weiter versorgt. Die Mitarbeiterinnen leisten dann die Versorgung mit den geltenden Hygienemaßnahmen für die Versorgung infizierter und erkrankter Patientinnen.
2. Regelungen für Gäste der Tagespflegen
Grundregel – nur geimpfte Gäste
In unseren Tagespflegen werden ausschließlich vollständig geimpfte oder geimpfte und genesene Gäste betreut.
Tägliche Testung
Alle Gäste werden vor Beginn der Betreuung von unseren Mitarbeiterinnen mit einem POC-Antigen-Schnelltest getestet. Gäste, bei denen ein positives Testergebnis ermittelt wird, werden sofort nach Hause gebracht. Sie müssen sich in Quarantäne begeben und können nach 5 Tagen Quarantäne wieder per Schnelltest freigetestet werden. Nur wenn sie freigetestet sind dürfen sie die Tagespflege wieder besuchen.
Hygieneregeln
Auf dem Transportweg zwischen zu Hause und Tagespflege tragen alle Gäste im Bus eine FFP2-Maske. In der Tagespflege dürfen sich die Gäste ohne Maske bewegen. Wir achten darauf, dass die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden – also Abstand halten, Händedesinfektion und Lüften. Unsere Mitarbeiterinnen sorgen regelmäßig für die Flächendesinfektion an den Gebrauchsmöbeln, Türgriffen und in den Hygienebereichen.
Im Zusammenhang mit COVID-19 können Sie hier die aktuell geltenden Regeln nachlesen.